Wer die Demokratie liebt, muss auch bereit sein sie zu verteidigen.

Wer die Demokratie liebt, muss auch bereit sein sie zu verteidigen.
Gegenöffentlichkeit am Nordermarkt, wo die AfD ihren Stand hatte.

Ein Essay über eine unbequeme Frage, eine klare Verfassung – und einen Samstagvormittag in Flensburg.


Ich fange mal mit einer Aussage an, die einige überraschen wird: Ich finde, ein Parteiverbot ist einer liberalen Demokratie wie der unseren zunächst einmal unwürdig. Ja, auch wenn es sich gegen eine Partei wie die AfD richtet. Das ist kein Trick, kein Joke, keine "links-grün-versiffte-False-flag-Aktion."
Warum ich trotzdem der Meinung bin, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD geprüft werden muss und wie das zusammenpasst – darum geht es in diesem Text.

Flensburg, ein Samstagvormittag

Ein AfD-Infostand sollte aufgebaut werden. Er wurde es nicht – zumindest nicht ungestört. Auf dem Platz versammelten sich Menschen, die an einem Samstag eigentlich etwas anderes hätten tun können. Kein Bühnenprogramm, kein Rahmenprogramm. Nur Leute, die das Gefühl hatten: So können wir das nicht stehen lassen. Die AfD und wofür sie steht ist mit der Identität und dem Lebensgefühl der Stadt Flensburg nicht vereinbar.

Zur selben Zeit drehte sich die Debatte um das für und wieder des AfD-Verbotes weiter und beschäftigte nicht nur die Menschen aus Flensburg an jenem Tag.


Warum wir keine Angst vor unbequemen fragen haben sollten!

Demokratie lebt vom Wettbewerb der Ideen, nicht vom Ausschluss politischer Gegner. Wer diesen Satz nicht wenigstens kurz ernst nimmt, hat die Debatte eigentlich schon verloren, selbst wenn seine Motive richtig sind. Ein Parteiverbot darf kein Reflex sein, kein Mittel der politischen Bequemlichkeit.
Die Frage, die wirklich gestellt werden muss, lautet nicht „Wollen wir die AfD verbieten?" – sondern: „Steht die AfD auf dem Boden unserer Verfassung?" Das sind zwei sehr verschiedene Fragen.
Die erste ist politisch, emotional, persönlich. Die zweite ist rechtlich und für die sie gibt es ein Gericht mit Sitz in Karlsruhe.


Wenn der Diskurs an seine Grenzen kommt

Die inhaltliche Auseinandersetzung – jene, die wir als das eigentliche Heilmittel gegen Populismus beschworen haben – scheint in weiten Teilen gescheitert zu sein. Nicht weil niemand versucht hat zu reden. Sondern weil das Reden allein nicht ausreicht, wenn der Gesprächspartner kein Interesse mehr an Wahrheit hat.

Was wir stattdessen erleben: einen Diskursraum, der sich verschoben hat. Positionen, die vor zehn Jahren am Rand standen, sind heute Mitte. Begriffe wurden besetzt, Narrative normalisiert.
Das Ergebnis ist kein fairerer Wettbewerb der Ideen – es ist ein Erschöpfungskrieg, den jene gewinnen, die mit Angst und Empörung arbeiten, nicht mit Argumenten.

Anstatt sich hart, aber fair in der Sache zu streiten, wirken unsere Debatten oft wie ein Spießrutenlauf. Echter Austausch findet kaum noch statt. Inhalte sind nur dafür da Flyer zu füllen. Das ist kein guter Zustand für unsere Demokratie und ich denke zumindest hier sind wir uns alle einig.


Wofür das Grundgesetz wirklich gemacht wurde

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes kamen aus einer Zeit, in der eine Demokratie mit demokratischen Mitteln abgeschafft wurde. Sie kannten den Geschmack von Weimar: freie Wahlen, parlamentarische Mehrheiten, die Instrumente der Freiheit – eingesetzt, um die Freiheit zu zerstören.

Das Parteiverbot nach Artikel 21 des Grundgesetzes ist kein politisches Werkzeug; es ist eine verfassungsrechtliche Notfalloption, und die Hürden dafür sind bewusst extrem hoch gesetzt.

Was verlangt wird: Eine Partei muss darauf ausgerichtet sein, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Das ist mehr als schlechte Politik, mehr als unbequeme Meinungen. Das ist eine fundamentale Bedrohung der Verfassungsordnung selbst.

Ob diese Schwelle bei der AfD erreicht ist, entscheiden weder die Politik, noch die Öffentlichkeit. Das weiß vor allem der Unterstützerkreis der von Finks und Gotthardts sehr genau. Die Debatte um Frauke Brosius-Gersdorf war eine Finte um das Bundesverfassungsgericht und die Dreiteilung der Verfügungsgewalt langfristig zu schädigen.
Doch dies, sei ein Thema für einen anderen Artikel.


Was ein Verfahren leisten kann – und was nicht

Glaube ich, dass ein Verbot der Partei alle Probleme löst? Nein, absolut nicht!
Die politische Unzufriedenheit in diesem land ist zum einem berechtigt und zum anderen besodners im laändlcihen Raum oder im Osten viel zu lange ignoriert worden. Sie wird durch ein Verbot nicht abnehmen und sich auch nicht zusammen mit der AfD in wohlgefallen auflösen. Wer aus echten Sorgen AfD wählt – wegen Miete, wegen Rente, wegen dem Gefühl, nicht gehört zu werden oder mit seinen abstigssorgen allein gelassen zu werden – den erreicht kein Richterspruch aus Karlsruhe.

Trotz dieser ernüchternden Tatsache, sollten wir die Wirkung des Verfahrens oder gar eines Verbotes nicht unterschätzen. Es kann den Diskursraum ordnen. Ihn öffnen. Die verhärtung der Fronten aufbrechen. Und es kann Zeit schaffen – Zeit, um verlorenes Vertrauen in Parteien, Institutionen und den Staat zurückzugewinnen. Es ist unsere Chance den Menschen zu zeigen, dass es besser geht. Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen den Staat, seine Organe, seine Repräsentanten wieder als funktional und integer wahrnehmen.
Wenn wir dass nicht schaffen, dann ist das Verbut nichts als eine politische Bankrotterklärung.

Ein kleiner Aufruf zum Schluss

Wir sind ein Rechtsstaat. Hier wird alles geprüft: Gesetze, Entscheidungen, Verwaltungsakte. Wir sind ein Land, das DIN-Normen dafür hat, auf welcher Höhe Toilettenpapierrollen aufzuhängen sind. (Siehe: DIN-Norm 18040-2 (2011))
Warum also tun wir uns so schwer mit der Frage ob eine Partei auf dem Boden unserer Verfassung steht? Wenn es ernsthafte Zweifel gibt, ist es nicht nur legitim – es ist notwendig, diese Zweifel prüfen zu lassen.

PRÜF. — Prüfung Rettet Übrigens Freiheit.

Eine Initiative mit einer einzigen, klaren Forderung: Alle Parteien, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft werden, sollen durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Kein Parteibashing, keine Emotionspolitik. Nur Rechtsstaat.

Jeden Monat am zweiten Samstag.

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